AGB

1. Anwendbares materielles Recht

Dem Abschluss des Mietvertrages liegt das Recht von Curacao zu Grunde.

2. Zustandekommen des Vertrages / Rücktrittsrecht

Für das Mietverhältnis und dessen Zustandekommen gilt folgendes:

Der Mieter erkennt bei Buchung eines Apartments des Vermieters die nachfolgenden Bedingungen an.

Die Buchungsanfrage stellt eine unverbindliche Anfrage auf Abschluss eines Mietvertrages zu den auf der hiesigen Seite veröffentlichten Bedingungen und Preise sowie Nebenkosten dar. Die Bestätigung seitens des Vermieters stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines verbindlichen Mietvertrages dar. An dieses Angebot ist der Vermieter 3 Tage vom Zeitpunkt der Absendung des Angebotes per Mail gebunden. Die verbindliche Buchung kommt dann durch Annahmeerklärung des Mieters zu Stande. Der Vermieter wird dann umgehend eine Vorschussrechnung (für 50 % der Miete, Kaution und Nebenkostenvorauszahlung) per Mail übersenden, welche der Mieter unverzüglich, spätestens binnen 10 Tagen auszugleichen hat. Nach Ablauf der Zahlungsfrist steht dem Vermieter bis zum Zahlungseingang das jederzeitige Recht zum Rücktritt vom Mietvertrag zu, ohne dass der Mieter irgendwelche Ersatzansprüche hätte, ausgenommen sind Ansprüche auf Rückzahlung etwaiger erfolgter Teilzahlungen.

Die restliche Miete ist spätestens bis 3 Monate vor Mietbeginn zu zahlen. Anderenfalls hat der Vermieter das Recht per Mail eine Nachfrist zu setzen und nach Ablauf vom Vertrag zurückzutreten. Die Anzahlung verfällt dann und verbleibt als Stornogebühr beim Vermieter.

Ein Widerrufsrecht für den Mieter besteht nicht. Die Vermietung erfolgt im Rahmen der Verwaltung eigenen Vermögens durch die Vermieter. Eine gewerbliche Tätigkeit liegt nicht vor. Daher empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

Die Nebenkosten werden nach Beendigung der Mietzeit nach tatsächlichem Verbrauch endabgerechnet und mit der Kaution verrechnet. Der Restbetrag wird spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Beendigung der Mietzeit zurückerstattet.

Im Falle des Nichtantritts der Reise (fehlende Anreise) ist der volle Mietzins zu entrichten.

Der Mieter kann jedoch bis 3. Monate vor Beginn der Mietzeit die Buchung stornieren. In diesem Fall werden 50% des Mietzinses berechnet und bei bereits erfolgter Zahlung 50% des Mietzinses sowie die Nebenkosten und Kaution erstattet.

Strom- und Wasser wird nach Beendigung der Mietzeit nach tatsächlichem Verbrauch endabgerechnet.

Der Mieter muss mindestens 25 Jahre alt sein und trägt während der gesamten Mietzeit die Verantwortung für jüngere mitreisende Personen.

Der Mieter wird bei Buchung eine Kopie des Reisepasses übersenden.

3. Pflichten der Parteien

Der Vermieter ist verpflichtet bei Vorliegen einer verbindlichen Buchung das Mietobjekt in vertraglichem Zustand dem Mieter zur Nutzung zu überlassen.

Der Mieter ist zum sorgsamen Umgang mit dem Mietobjekt und zur Rückgabe bei Beendigung der Mietzeit in ordnungsgemäßem Zustand verpflichtet. Für etwaige Schäden während der Nutzung ist der Mieter zum Schadenersatz verpflichtet. Zudem ist der Mieter verpflichtet, etwaige Schäden unverzüglich dem Vermieter zu melden.

Insoweit appellieren wir an die Vernunft der Mieter und bitten im Interesse der nachfolgenden Mieter darum, dass Mietobjekt so zurückzugeben, wie es übernommen wurde und wie man es selbst gern bei Mietbeginn vorfinden würde. Insoweit sollte ein sorgsamer und rücksichtsvoller Umgang zur Vermeidung von Schäden selbstverständlich sein.

Zudem ist auf andere Urlauber und Nachbarn sowie dessen Belange Rücksicht zu nehmen.

Eine Gebrauchsüberlassung an Dritte ist nicht gestattet. Das Mietobjekt darf nur mit der Anzahl der gemeldeten Personen bezogen und genutzt werden. Bei Verstößen ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen und zudem für die nicht gemeldeten Personen einen Zuschlag von 100 % auf den hierfür zu zahlenden Preis (Vertragsstrafe) zu erheben.

Haustiere und das Rauchen in den Apartments sind nicht gestattet.

Der Mieter ist verpflichtet bei Abwesenheit und entsprechenden Witterungsbedingungen (Regen und Sturm) die Fenster und Türen ordnungsgemäß zu verschließen und bei fehlendem Gebrauch zudem sämtliche elektrischen Geräte auszuschalten.

Achtung Gefahrenhinweis: Der Pool ist 1,50 Meter tief und somit nur für Schwimmer geeignet. Der Pool ist nicht überwacht und nicht gegen Hineinfallen von der Terasse aus gesichert.

4. Haftung

Die Nutzung des Mietobjektes einschließlich des Pools erfolgt durch den Mieter auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Der Vermieter haftet nicht für etwaige Schäden des Mieters oder dessen mitreisender Personen, es sei denn, die Schädigung beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung und Schädigung des Vermieters oder dessen Erfüllungsgehilfen.

Der Mieter stellt hiermit vorsorglich den Vermieter von etwaigen Ansprüchen seiner mitreisenden Personen auf Schadenersatz frei, soweit die Ansprüche nicht auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

Eltern von Kleinkindern haben sicherzustellen, dass sich die Kinder nicht unbeaufsichtigt in der Nähe des Pools oder in diesem befinden (Tiefe 1,50 m – Gefahr des Ertrinkens!).

Der Vermieter haftet auch nicht für Diebstahl, Verlust oder sonstige Schäden, für fehlende Funktion der technischen Anlagen oder vorübergehende Ausfälle oder Störungen bezüglich der Versorgung mit Strom, Wasser und Internet, für Baustellen und Bauarbeiten oder sonstige Belästigungen außerhalb des Ferienobjektes in der Nähe des Mietobjektes, es sei denn dieser oder dessen Erfüllungsgehilfen haben selbiges vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.